Eigenerzeugung und Einspeisung – Vom Kunden zum Partner

Seit dem 1. April 2000 wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt, auf welche Weise Versorgungsunternehmen wie die Stadtwerke Unna elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen in das allgemeine Netz einspeisen. Seitdem werden unsere Kunden zu Partnern – ein Prinzip, das ökologisch sinnvoll ist und den Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien enorm erhöht hat.

Hier haben Sie die Möglichkeit, an diesem von vielen Staaten kopierten Erfolgsmodell teilzunehmen. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen!

Anmeldung von Erzeugungsanlagen und Speichern

Für Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer maximalen Wirkleistung bis PAmax < 135 kW finden Sie u. s. die entsprechenden Formulare. 

Für Erzeugungsanlagen ab einer maximalen Wirkleistung PAmax > 135 kW sprechen Sie uns bitte persönlich an.  

Bevor Ihre Eigenerzeugungsanlage an das Netz der Stadtwerke Unna angeschlossen werden kann, ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Anmeldungen von steckerfertigen Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerk) bis 800 VA Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung müssen seit dem 16.05.2024 nur noch über das Marktstammdatenregister angemeldet, bzw. registriert werden müssen.

Informationen zur Anmeldung im Markstammdatenregister finden Sie hier.

Frank Lohmann
Straßenbeleuchtung und Energieeinspeisung