Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

 
Veröffentlichungen zur Einbauverpflichtung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz

Durch das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, zukünftig moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen1.

Gemäß § 37 Abs.1 MsbG stellt die Stadtwerke Unna GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber Informationen über ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen und den Umfang des Rollout bereit.

Preise ab 01.01.2025

1. Standardleistungen gemäß § 35 Abs. 1 MsbG

1.1 Moderne Messeinrichtungen

Preise für moderne Messeinrichtungen
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Moderne Messeinrichtungen für Letztverbraucher: 16,81 20,00
Moderne Messeinrichtungen für Anlagenbetreiber EEG u. KWKG 16,81 20,00

1.2 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG)

Preise für intelligente Messsysteme - Letztverbraucher
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von:
über 100.000 kWh 168,07 200,00
über 50.000 kWh bis einschließlich 100.000 kWh 168,07 200,00
über 20.000 kWh bis einschließlich 50.000 kWh 142,86 170,00
über 10.000 kWh bis einschließlich 20.000 kWh 109,24 130,00
über 6.000 kWh bis einschließlich 10.000 kWh 84,03 100,00
über 3.000 kWh bis einschließlich 6.000 kWh 50,42 60,00
bis einschließlich 3.000 kWh 25,21 30,00
Zählpunkte mit einer Vereinbarung gemäß § 14a EnWG: 109,24 130,00

1.2.1 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - Netzbetreiber

Preise für intelligente Messsysteme - Letztverbraucher
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von:
über 100.000 kWh 67,23 80,00
über 50.000 kWh bis einschließlich 100.000 kWh 67,23 80,00
über 20.000 kWh bis einschließlich 50.000 kWh 67,23 80,00
über 10.000 kWh bis einschließlich 20.000 kWh 67,23 80,00
über 6.000 kWh bis einschließlich 10.000 kWh 67,23 80,00
über 3.000 kWh bis einschließlich 6.000 kWh 33,61 40,00
bis einschließlich 3.000 kWh 8,4 10,00
Zählpunkte mit einer Vereinbarung gemäß § 14a EnWG: 67,23 80,00

1.2.2 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - Lieferant

Preise für intelligente Messsysteme - Letztverbraucher
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von:
über 100.000 kWh 100,84 120,00
über 50.000 kWh bis einschließlich 100.000 kWh 100,84 120,00
über 20.000 kWh bis einschließlich 50.000 kWh 75,63 90,00
über 10.000 kWh bis einschließlich 20.000 kWh 42,02 50,00
über 6.000 kWh bis einschließlich 10.000 kWh 16,81 20,00
über 3.000 kWh bis einschließlich 6.000 kWh 16,81 20,00
bis einschließlich 3.000 kWh 16,81 20,00
Zählpunkte mit einer Vereinbarung gemäß § 14a EnWG: 42,02 50,00

1.3 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG)

Preise für intelligente Messsysteme - Anlagenbetreiber
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Anlagenbetreiber EEG u. KWKG mit einer installierten Leistung von:
über 100 kW 168,07 200,00
über 25 bis einschließlich 100 kW 168,07 200,00
über 15 bis einschließlich 25 kW 109,24 130,00
über 7 bis einschließlich 15 kW 84,03 100,00

1.3.1 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - Netzbetreiber

Preise für intelligente Messsysteme - Anlagenbetreiber
  Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
  €/a €/a
Anlagenbetreiber EEG u. KWKG mit einer installierten Leistung von:
über 100 kW 67,23 80,00
über 25 bis einschließlich 100 kW 67,23 80,00
über 15 bis einschließlich 25 kW 67,23 80,00
über 7 bis einschließlich 15 kW 67,23 80,00

1.3.2 Intelligente Messsysteme (soweit die Geräte technisch verfügbar sind gemäß § 30 MsbG) - Anlagenbetreiber

2. Zusatzleistungen gemäß § 35 Abs. 2 MsbG

Preise für Zusatzleistungen2) Messstellenbetriebsentgelt
  netto brutto1)
 
Wandlersatz Mittelspannung: 225,00 €/a 267,75 €/a
Wandlersatz Niederspannung: 30,00 €/a 35,70 €/a
Schaltgerät für moderne Messeinrichtungen: 14,00 €/a 16,66 €/a
Zusatzablesung bei modernen Messeinrichtungen: 1,80 €/Vorgang 2,14 €/Vorgang
Einbauverlangen § 34 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 MsbG: 25,21 € 30,00 €

1 inklusive der zum Leistungszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer (19 % im Preisblatt berücksichtigt)

2 Zukünftig werden weitere Zusatzleistungen im Preisblatt ergänzt.

3. Preise Energieserviceanbieter

Art der Zusatzleistung Preise
  netto brutto
 
Messdatenbereitstellung je Tag und je Linie* pro Messlokation, Marktlokation oder Tranche für RLM und iMSys 6,85 ct 8,15 ct
einmalige Einrichtungsgebühr je Energieserviceanbieter 100,00 € 119,00 €

* gemäß „Codeliste der Messprodukte“, die durch einen Energieserviceanbieter bestellt werden können (Lastgang Wirkarbeit Bezug/Erzeugung)

 

 

 

Vertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

 
Veröffentlichung nach § 9 Abs. 4 MsbG

Wer als wettbewerblicher Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Unna GmbH tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Die BNetzA hat unter dem 23. August 2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrags beschlossen (Az. BK6-17-042 [Strom] und BK7-17-026 [Gas]). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Die Stadtwerke Unna GmbH bietet wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrags an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.

Strom

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Techn. Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Netz der Stadtwerke Unna


Erdgas

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas

Techn. Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Erdgasnetz