Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen können als die bisherigen Stromzähler. Verbraucher haben die Möglichkeit neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate abzulesen und nachzuvollziehen.
Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.
Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit. Wesentlicher Unterschied zur modernen Messeinrichtung ist die Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.
Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicher und effizient betreiben.
Aber auch Stromkunden profitieren. - Mit intelligenten Messsystemen ist es möglich ihren Energieverbrauch zu kontrollieren und dadurch effizienter Energie zu beziehen.
Stromlieferanten haben dank intelligenter Messsysteme die Möglichkeit neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten zu können.
Beide Zählersysteme können nur den Stromverbrauch messen. Eine moderne Messeinrichtung erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch. Am Display können außerdem Daten der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden. Ein intelligentes Messsystem verfügt darüber hinaus über eine Kommunikationseinheit, über welche die Messwerte an die berechtigten Stellen übertragen werden.
Nein, das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende fordert moderne Messeinrichtungen zunächst nur für Strom.
Es kann sein, dass bei Ihnen bereits ein elektronischer Zähler eingebaut wurde. Dieser entspricht jedoch nicht dem Messstellenbetriebsgesetz und ist keine moderne Messeinrichtung. Es handelt sich bei Ihnen um einen sogenannten EDL 21 Zähler. Dieser speichert die historischen Werte lediglich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die neue moderne Messeinrichtung hingegen speichert gemäß gesetzlicher Vorgabe die Werte über einen Zeitraum von 24 Monaten. Moderne Messeinrichtungen gibt es erst seit 2017 am Markt, daher muss auch Ihr jetziger Zähler noch einmal getauscht werden.
Der Zählerwechsel kostet den Endverbraucher nichts (mit der Ausnahme eines ggf. nötigen Umbaus des Zählerplatzes). Die Entgelte für den jährlichen Betrieb (Preisobergrenzen) werden im Gesetz festgelegt und richten sich nach der Verbrauchsklasse des Kunden. Den Kunden mit modernen Messeinrichtungen können maximal 20,00 € (inkl. MwSt.) abgerechnet werden.
Nach derzeitigem Stand werden diese Kosten mit Ihrem Stromlieferanten abgerechnet, sofern es Ihr Stromliefervertrag vorsieht. Sollte Ihr Stromlieferant mit Ihnen keine Regelung über den Messbetrieb vereinbart haben, werden die Kosten direkt vom grundzuständigem Messstellenbetrieb oder von dem von Ihnen gewählten Messstellenbetreiber mit Ihnen abgerechnet.
Die Aufgaben werden durch ihren Messstellenbetreiber übernommen.
Kunden erhalten zwei Informationsschreiben. Im ersten Schreiben wird mitgeteilt, dass ihr derzeit vorhandener Zähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt wird. Diese Mitteilung geht Ihnen mindestens drei Monate vor dem Einbau zu. Im zweiten Schreiben werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt, wann genau der Einbau erfolgen wird. Kunden bekommen diese Mitteilung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin.
In der Regel ja. Die moderne Messeinrichtung ist so konstruiert, dass sie den alten Zähler 1:1 ersetzt. Der Zugang zum Zählerplatz sollte bei der Montage gewährleistet sein. Zudem müssen die Anlagen (insbesondere Altanlagen) den aktuellen Sicherheitsnormen und Richtlinien entsprechen. In Einzelfällen können so Mehrkosten für den Eigentümer entstehen.
Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind höher als die Kosten für die bisherigen Zähler. Diese werden von uns an Ihren Stromversorger weiterberechnet. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.
Die modernen Messeinrichtungen, die bei Kunden mit dem Stromverbrauch unter 6.000 kWh/a eingebaut werden, haben keine Kommunikationseinheit, welche die Daten an den Messstellenbetreiber übertragen kann. Bei dieser Kundengruppe werden wir weiterhin Ablesungen vor Ort durchführen. Bei Kunden mit einem intelligenten Messsystem werden die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt.
Sie finden den Zählerstand auf der Anzeige in der obersten Zeile Ihrer modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand muss einmal pro Jahr abgelesen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie der Bedienungsanleitung.
Bedienungsanleitung für Stromzähler Typ eHz-KW - Moderne Messeinrichtung.